hosted by: www.uboot.com   www.uboot.com  
MikeTheSad
user status:  user status 
 Truth is what matters
 offline  visits: 263.884  

MikeTheSad » blog » selbst gemacht...


     
05.06.2008 15:10

"9/11-Schauprozess" beginnt heute in Guantanamo

Anwälte nicht zugelassen – Beweise unter Verschluss – Erfoltere Geständnisse zulässig – Berufung nicht möglich – Militär fordert für alle Angeklagten die Todesstrafe!



Ankläger die sich ihrer Sache sicher sind, bräuchten sich wohl kaum solcher Methoden zu bedienen! Fast sieben Jahre nach den "Flugzeugeinschlägen" vom 11. September 2001 in das World-Trade-Center sollen fünf vermeintlich Verantwortliche abgeurteilt werden. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einer Farce!

Ausgerechnet auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo Bay auf Kuba beginnt heute der „Prozess“ gegen den mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge vom 11. Septembers 2001, Khalid Sheikh Mohammad. Angeklagt sind außerdem vier weitere Personen, die ebenso als „Drahtzieher im Hintergrund“ gelten. Das Spektakel findet vor einem Militärtribunal statt, für das der US-Kongreß 2006 die „gesetzliche Grundlage“ schuf.

Diese „gesetzlichen Grundlagen“ gestatten es den Angeklagten nicht wie in rechtstaatlichen Prozessen üblich, einen Anwalt zu konsultieren! In einem Verfahren bei dem im Höchstfall die Todesstrafe droht, wohl ein absolutes Novum in der „westlichen Wertegemeinschaft“. Statt eines Verteidigers gibt es lediglich einen Übersetzer und „Rechtsbeistand“ der vom US-Militär gestellt ist. Während der Anhörung sitzt der Gefangene auf einem Plastikstuhl, ist an den Händen gefesselt und am Boden angekettet.

Die Anhörungen sind keine Prozesse im streng rechtstaatlichen Sinne. So ist die Beweislast der Anklage insofern außer Kraft gesetzt, als auch Beweise gelten, die nur auf mündlicher Zulieferung beruhen.

Unter Folter erpresste Geständnisse sind zwar nicht erlaubt, sehr wohl aber Aussagen der Gefangenen, die mit „folterähnlichen Methoden“, wie dem so genannten Water-Boarding zustande kamen. Dabei wird dem Angeklagten der Eindruck vermittelt, er könne ertrinken. Es gilt als sicher, dass diese Verhörmethode zumindest im Falle des Hauptangeklagten Sheikh Mohammad vor dem Jahr 2006 mehrfach angewandt wurde.

Die Angeklagten dürfen sich während des Verfahrens zwar großzügigerweise zu den gegen sie erbrachten Vorwürfen äußern, nicht aber alle Beweise einsehen. Gegen das Urteil kann keine Berufung vor ordentlichen US-Gerichten eingelegt werden.



Das Militärtribunal besteht aus einem US-Offizier und elf Beisitzern. Die US-Militärjustiz strebt für alle Angeklagten die Todesstrafe an. Zufällig ist an diesem Schauprozess nichts. „Kritiker“ ergehen sich zwar weniger über die Methoden des Verfahrens für umso mehr über den Beginn desselben so kurz vor den US-Präsidentschaftswahlen – der Wahlkampf ist eröffnet!

Siehe auch

AFP 05.06.08
0 kommentare   0 trackbacks